WAHLARZT - WAS BEDEUTET DAS?
Als Wahlarzt rechne ich mein Honorar nicht
direkt mit ihrer Krankenversicherung ab, sondern sie erhalten von mir
eine Honorarnote, die sie selbstständig bei ihrer Versicherung
einreichen müssen. Um ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, wird der
detaillierten Auflistung der erbrachten medizinischen Leistungen ein
Antragsformular auf Kostenersatz sowie eine
Liste der oberösterreichischen Versicherungsträger beigelegt.
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